Allgemeine Geschäftsbedingungen der zunder ag
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Agentur zunder ag und dem Kunden, welcher die Dienste von zunder ag in Anspruch nimmt. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.
Die zunder ag verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsvoll auszuführen. Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt. zunder ag verpflichtet sich, dem Kunden gegenüber zu einer effizienten, auf die Zielsetzungen des Kunden ausgerichtete Tätigkeit.
Der Kunde unterstützt zunder ag bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen durch rechtzeitige, klare Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen. Entstehender Mehraufwand durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht seitens des Kunden wird durch zunder ag in Rechnung gestellt.
Für Leistungen in den Bereichen Druck, Produktion, Programmierung, Fotografie und Lektorat arbeitet zunder ag mit ausgewählten Spezialisten zusammen. zunder ag handelt gegenüber Dritten im Name des Kunden. Leistungen Dritter werden mittels separater Offerte durch die jeweiligen Firmen angegeben und verrechnet. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Kunden.
Alle von zunder ag geschaffenen Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von zunder ag. Der Kunde anerkennt die Urheberrechte seitens zunder ag. Ohne Einverständnis von zunder ag ist niemand berechtigt geschaffene Werke abzuändern.
Wenn nicht anderes vereinbart, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Kunden auf die in der Offerte vorgesehene Verwendung des geschaffenen Produkts. Für die weitere Nutzung hat der Kunde die Erlaubnis von zunder ag einzuholen und entsprechend zu entschädigen. Die widerrechtliche Nutzung des geistigen Eigentums von zunder ag hat eine Konventionalstrafe zur Folge.
Bei durch den Kunden angelieferte Daten und Dokumente, welche zunder ag zur Weiterbearbeitung dienen, geht zunder ag davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.
Die zunder ag bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen für mindestens ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist zunder ag ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrungspflicht befreit. Die Produktionsdaten bleiben im Besitz der Agentur und werden nur auf speziellen Wunsch weitergegeben (siehe dazu auch Punkt 6).
Die erste Offerte gilt als Richtofferte und ist kostenlos. Die Preisbindung der Offerten von zunder ag erlischt nach 60 Tagen. Die Arbeitsleistung wird in ganzen und halben Stunden verrechnet.
Die zunder ag erbringt keine unentgeltlichen Vorleistungen, ausgenommen das erste Vorgespräch (Briefing). Die Ausarbeitung von Vorschlägen und Unterlagen, die dem Kunden einen Entscheid über die Zusammenarbeit ermöglichen (Präsentation), werden nach Vereinbarung abgerechnet. Wird der Auftrag nach der Präsentation annuliert, werden die bis dahin angefallenen Aufwände vollumfänglich in Rechnung gestellt. Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Nutzungsrechten.
Die Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden. Ein erste Beratungsgespräch ist kostenlos.
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit dem «Gut zum Druck» unterzeichnet zu retournieren. Das «Gut zum Druck» steht für Form, Gestaltung und Inhalt; nicht aber für Papier- und Bildqualität sowie Farbverbindlichkeit. Für Mängel, die nicht schriftlich mitgeteilt wurden übernimmt zunder ag keine Haftung.
Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind nachträgliche Änderungen sowie Korrekturen aufgrund fehlerhafter oder nicht der Offerte entsprechend angelieferten Daten. Autorkorrekturen werden separat ausgewiesen.
Von allen produzierten Arbeiten sind an zunder ag 5 Belege zu überlassen. zunder ag steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen.
Alle Offerten sind immer Netto-Beträge in Schweizer Franken und ohne Mehrwertsteuer. Der Rechnungsbetrag ist mehrwertsteuerpflichtig. Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Die Mahnspesen betragen Fr. 100.-. Zusätzlich werden 10% Verzugszinsen (Rechnungstotal) pro rata temporis ab Fälligkeitsdatum eingefordert.
Bei umfangreicheren Projekten werden Akontorechnungen gestellt.
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat zunder ag einen Anspruch auf 50% des vereinbarten Honorars. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, hat zunder ag Anspruch auf den vollen vereinbarten Betrag. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.
Die Haftung seitens zunder ag beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.
Die von zunder ag erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich zu erfolgen.
Die Beziehungen zwischen Kunde und zunder ag unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Frauenfeld, Schweiz.
Frauenfeld, Oktober 2016